1 c) des Dispositivs), Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum von Betäubungsmitteln, angeblich festgestellt am 18. Mai 2020 in Bern (Ziff. 1 d) des Dispositivs), Nichttragens des Schutzhelms als Motorradlenker, angeblich begangen am 10. September 2020 im Trimstein (Ziff. 1 e) des Dispositivs), Widerhandlung gegen das Sportförderungsgesetz, angeblich begangen durch verbotenen (nicht zum Eigenkonsum bestimmten) Besitz von Dopingmitteln, angeblich begangen bzw. festgestellt am 24. November 2020 in Rubigen (Ziff. 1 f) des Dispositivs), ein.