4 7. Der Beschwerdeführer verbindet die Beschwerde mit einem sinngemässen Gesuch um Befreiung von den Verfahrenskosten. 7.1 Gemäss Art. 136 Abs. 1 Bst. a StPO gewährt die Verfahrensleitung der Privatklägerschaft auf Gesuch ganz oder teilweise die unentgeltliche Rechtspflege für die Durchsetzung ihrer Zivilansprüche, wenn sie nicht über die erforderlichen Mittel verfügt und die Zivilklage nicht aussichtslos erscheint. Gemäss Art. 136 Abs. 1 Bst.