O., S. 11 f.). Daraus, dass die angezeigten Dezibelwerte negativ sind, erhellt, dass nicht die Schallintensität gemeint sein kann, für die Dezibelangaben zumeist verwendet werden. Die eingereichten Videos beweisen damit nicht, dass extrem hohe Schallwerte gemessen worden sind. Dem eingereichten Testreport lässt sich denn auch nicht entnehmen, worauf sich der angegebene Dezibelwert bezieht. 6.4 Bezüglich der Elektromagnetfeldmesswerte, die der Beschwerdeführer eingereicht hat, beschränkt er sich auf pauschale Verweise darauf, dass sich diese im gesundheitsschädlichen Bereich bewegten.