Der Beschwerdeführer reichte bei der Staatsanwaltschaft einen USB-Stick mit 1'640 Dateien ein. Neben Artikeln aus diversen Medien und Korrespondenz mit verschiedenen Amtsstellen findet sich darauf ein knapp dreihundertseitiges «Fie- per-Tagebuch», auf das der Beschwerdeführer in der Beschwerde allerdings nicht direkt Bezug nimmt. Der Stellungnahme vom 11. Dezember 2024 zu Handen der Staatsanwaltschaft ist zu entnehmen, dass er unter «Fieperei» die Verbreitung von «illegal Gesprochene[m]» versteht. Der Beschwerdeführer legt allerdings nicht direkt dar, inwiefern strafbar sein sollte, was er im «Fieper-Tagebuch» schildert.