3.2 Die dort erwähnte Verfügung EO 24 13134 vom 20.11.2024 begründete die Staatsanwaltschaft folgendermassen: Mit Einschreiben vom 14.11.2024 (Eingang am 15.11.2024) gelangte A.________ an die Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau und unterbreitete ein als «Anzeige – Informationen» betiteltes Schreiben mit der Überschrift: «Elektromagnetfelder und Schall-Ultra-Infraschallwellen (enthalten hörbar Gesprochenes → Fiepen) mit gesundheitsschädlichen stark überhöhten Lautstärken! Spionage mittels audio-visueller Gedankenscannung, massive Fieperei quasi ohne Unterbruch!