Es handelt sich dabei um eine identische Eingabe wie jene vom 14.11.2024, welche im Verfahren EO 24 13134 mit Verfügung vom 20.11.2024 bereits nicht an die Hand genommen wurde. Weitere Informationen, insbesondere konkrete, allenfalls strafrechtlich relevante Sachverhalte, oder konkrete Angaben zu den jeweiligen Opfern oder Tätern ergeben sich weder aus der neuen Anzeige noch aus der erwähnten Stellungnahme vom 11.12.2024 gegen die Nichtanhandnahmeverfügung im Verfahren EO 24 13134 noch aus den Dateien auf dem mitgelieferten USB-Stick.