3. 3.1 Die angefochtene Verfügung wird wie folgt begründet: Mit Einschreiben vom 21.12.2024 (Eingang am 24.12.2024) gelangte A.________ erneut an die Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau und unterbreitete ein als «Anzeige – Informationen» betiteltes Schreiben mit der Überschrift: «Elektromagnetfelder und Schall-Ultra-Infraschallwellen (enthalten hörbar Gesprochenes → Fiepen) mit gesundheitsschädlichen stark überhöhten Lautstärken! Spionage mittels audio-visueller Gedankenscannung, massive Fieperei quasi ohne Unterbruch!