Deswegen sei es unumgänglich, seine angebliche Anwesenheit am Tatort so weit als möglich durch objektive Beweismittel zu verifizieren. Zudem stelle die erkennungsdienstliche Erfassung ohne Erstellung eines DNA-Profils einen verhältnismässig geringfügigen Grundrechtseingriff dar und sei vorliegend in Beachtung des