Gleichzeitig soll er versprochen haben, den Betrag innerhalb einer Stunde zurückzuzahlen. Für den Zeitpunkt der fraglichen Ereignisse existieren Videoaufnahmen vom Aussenbereich einer Bank, welche zwecks Identifikation mit aktuellen erkennungsdienstlichen Aufnahmen des Beschwerdeführers abgeglichen werden sollen. Deshalb wurde mit der inzwischen angefochtenen Verfügung vom 25. Februar 2025 seine erkennungsdienstliche Erfassung angeordnet.