3. Dem Beschwerdeführer wird Betrug vorgeworfen. Diesen soll er dadurch begangen haben, dass er sich am 9. Juli 2024 gegenüber dem Geschädigten als dessen Nachbar ausgegeben und ihn so dazu gebracht habe, ihm CHF 1'400.00 in bar auszuhändigen. Er soll dabei angegeben haben, dass er sein eigenes Portemonnaie im Auto vergessen habe und das Geld für den Kauf eines Laptops benötige. Gleichzeitig soll er versprochen haben, den Betrag innerhalb einer Stunde zurückzuzahlen.