Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 10. März 2025 Beschwerde und stellte die folgenden Anträge: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Oberland vom 25. Februar 2025 sei aufzuheben und von einer erkennungsdienstlichen Erfassung des Beschwerdeführers sei abzusehen; 2. Eventualiter zu Ziff. 1 sei die Verfügung der Staatsanwaltschaft Oberland vom 25. Februar 2025 aufzuheben und von einer erkennungsdienstlichen Erfassung des Beschwerdeführers bis zur rechtskräftigen Abklärung der Zuständigkeit und der Gewährung des rechtlichen Gehörs (Akteneinsicht) sei abzusehen;