Daraus geht implizit hervor, dass am mutmasslichen Tatort DNA- Spuren gefunden wurden, welche einem Abgleich zugänglich sind. Es erscheint zudem offensichtlich, dass bei einem Diebstahl wie dem vorliegenden (Diebstahl von Werkzeugen aus einem Baucontainer) regelmässig Spuren hinterlassen werden und eine Spurensicherung erfolgt, womit sich ein DNA-Abgleich zur Ermittlung der Täterschaft in solchen Fällen als geeignet erweist. Aus dem von der Generalstaatsanwaltschaft eingereichten Nachtragsrapport der Kantonspolizei Bern ergibt sich sodann klar, dass am mutmasslichen Tatort potenzielle DNA-haltige Spuren-