Ferner stellte Rechtsanwältin B.________ die Verfahrensanträge, dass der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen und die amtliche Verteidigung für das Beschwerdeverfahren zu gewähren sei. Mit Verfügung vom 11. März 2025 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein Beschwerdeverfahren, erteilte der Beschwerde die aufschiebende Wirkung, stellte fest, dass die amtliche Verteidigung auch für das Beschwerdeverfahren gilt und ersuchte die Staatsanwaltschaft um Zustellung der Verfahrensakten.