1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland vom 24. Februar 2025 im Verfahren O 25 2272 (betreffend DNA-Profil, erkennungsdienstliche Erfassung) sei teilweise aufzuheben. 2. Es sei auf die Abnahme eines WSA, die Analyse der DNA-Probe und die Erstellung eines DNA- Profils zu verzichten. 3. Eventualiter seien die abgenommenen DNA-Proben zu vernichten und das erstellte DNA-Profil sowie dessen Eintrag in der DNA-Datenbank zu löschen. 4. Unter Kosten und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten des Staates.