1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs. Am 24. Februar 2025 verfügte die Staatsanwaltschaft die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers inkl. Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs (WSA) sowie die Erstellung eines DNA-Profils. Hiergegen erhob die amtliche Verteidigerin, Rechtsanwältin B.________, namens und im Auftrag des Beschwerdeführers mit Eingabe vom 10. März 2025 Beschwerde. Sie stellte die folgenden Rechtsbegehren: