_ zufolge eine Verbindung zu K.________ aufweisen, die in den mutmasslich inszenierten Unfall vom 7. Februar 2023 mit L.________ verwickelt gewesen sein soll (Akten ARR 25 28, pag. 8, Ziff. 2.2 der Strafanzeige). Auf Frage, wie er zu I.________ stehe, gab der Beschwerdeführer anlässlich der delegierten Einvernahme vom 25. Februar 2025 an, dieser habe vor ca. zwei bis drei Jahren mit einem BMW sein Fahrzeug bzw. den BMW 550 seiner Frau S.________ beschädigt (Akten ARR 25 28, pag. 21 Z. 155- 156 und pag. 22 Z. 180-186). Im Rahmen der Hafteröffnung gab er indes an, nur einen Peugeot von I.________ repariert zu haben.