6-7, Ziff. 2). Den darauffolgenden Schilderungen können alsdann jedoch detailliertere Hinweise zu den einzelnen Schadensmeldungen entnommen werden. Konkret werden in der Strafanzeige zwei Ereignisse (vom 7. Februar 2023 und 23. Mai 2023), an denen L.________ beteiligt gewesen sein soll, als fingiert bezeichnet. Beim Ereignis vom 23. Mai 2025 soll es sich beim Unfallfahrzeug um einen Audi gehandelt haben (Akten ARR 25 28, pag. 8-9, Ziff. 2.2 und 2.3 der Strafanzeige).