5 Versicherungen gemeldet worden sind, die ebenfalls auf absichtliche Verursachung von Beschädigungen an den Fahrzeugen schliessen lassen. Im Februar 2025 hat zudem auch die R.________ mitgeteilt, dass im Januar 2025 eine verdächtige Schadensmeldung der F.________ GmbH eingelangt ist. Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass sich der Beschuldigte des Betrugs, mehrfach bzw. evtl. gewerbsmässig begangen, schuldig gemacht haben könnte.