und L.________) eine Strafanzeige wegen gewerbsmässigen Betrugs eingereicht hat (Anmerkung der Kammer: die Strafanzeige datiert vom 29. November 2023, ging aber erst am 18. Januar 2024 bei der Staatsanwaltschaft ein). Gemäss den Feststellungen der E.________ sollen die in der Strafanzeige erwähnten Personen in fünf ähnlich gelagerte Schadensereignisse involviert sein, wobei davon auszugehen sei, dass die jeweiligen Fahrzeugschäden nicht wie geschildert entstanden seien.