1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren (BJS 24 1612) wegen mehrfachen, evtl. gewerbsmässigen Betrugs. Am 25. Februar 2025 wurde der Beschwerdeführer vorläufig festgenommen. Am 26. Februar 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft dem Regionalen Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht/Vorinstanz), der Beschwerdeführer sei für drei Monate in Untersuchungshaft zu versetzen.