Die Grundthematik des Beschwerdeverfahrens stellt offensichtlich die Verletzung des rechtlichen Gehörs dar. Auch wenn die weiteren Ausführungen aus Sicht des Beschwerdeführers nachvollziehbar sein mögen, können sie in ihrem Umfang nicht als vollumfänglich gebotenen Aufwand anerkannt werden. Auch die Schwierigkeit des Prozesses ist für den seit dem 18. Oktober 2021 mandatierten Rechtsanwalt als unterdurchschnittlich einzuschätzen. Die Entschädigung des Beschwerdeführers für die Aufwendungen von Rechtsanwalt J.________ im Beschwerdeverfahren wird auf pauschal CHF 4'500.00 (inkl. Auslagen und MWST) bestimmt.