7 6. Der Beschwerdeführer beantragt, die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, die Beschuldigten 1-3 getrennt in Anwesenheit des Beschwerdeführers und die Beschuldigten 4-8 getrennt als Zeugen oder Auskunftspersonen in Anwesenheit des Beschwerdeführers einzuvernehmen, den Beschwerdeführer als Privatkläger einzuvernehmen, die in der Strafanzeige vom 17. April 2020 genannten Personen getrennt als Zeugen oder Auskunftspersonen in Anwesenheit des Beschwerdeführers einzuvernehmen und die Akten des Verfahrens vor dem Handelsgericht (HG 19 121, HG 20 58, HG 21 98 und HG 22 27) zu edieren.