__ AG vom Beschwerdeführer diverse Informationen und Auskünfte an (siehe Ziff. 6 S. 5 der angefochtenen Verfügung und Akten W 20 493 pag. 04 001 279 f.). Mit Schreiben vom 19. August 2019 an den Beschwerdeführer nahm die K.________ AG erneut zur Situation Stellung, forderte nochmals die nötigen Informationen zur Überprüfung des Projektstandes an und erklärte, im Falle einer Verweigerung des Dialogs bliebe ihr nichts anderes übrig, als zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten (Akten W 20 493 pag. 04 001 222 ff.). In der Folge fand ein mehrfacher schriftlicher Austausch