__ AG, der Beschwerdeführer war der einzelzeichnungsberechtigte Geschäftsführer der mittlerweile konkursiten L.________ Sàrl. In den Jahren 2017 und 2018 traten die genannten Gesellschaften in eine Geschäftsbeziehung, wobei die K.________ AG die L.________ Sàrl mit der Umsetzung des Projekts «M.________» (M.________) beauftragte. Im Rahmen dieses Projekts sollte die L.________ Sàrl unter Beizug von Subunternehmern eine Datenaustausch-Plattform in Form einer Computer- Applikation entwickeln.