Die Beschuldigten 1-3 liessen sich innert der angesetzten Frist nicht vernehmen. Mit Verfügung vom 7. April 2025 gab die Verfahrensleitung den Parteien von der eingegangenen Stellungnahme Kenntnis und teilte mit, dass auf die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels verzichtet wird. Am 8. Dezember 2025 3 reichte Rechtsanwalt J.________ seine Kostennote für das vorliegende Beschwerdeverfahren ein.