1 der Verfügung). Mit derselben Verfügung stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Beschuldigten 1-3 ein (Ziff. 2), nahm die Vorwürfe gegen die Beschuldigten 4-8 nicht an die Hand (Ziff. 3) und verwies allfällige Zivilklagen auf den Zivilweg (Ziff. 4). Dagegen erhob I.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt J.________, am 6. März 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Annuler les chiffres 2 et 4 de l'Ordonnance de classement