___, die allenfalls entsprechende Aufnahmen gemacht haben könnte. Ebenso wenig erweist sich ein Augenschein in (neuerlichen) winterlichen Verhältnissen als zielführend, zumal ein solcher die zum Unfallzeitpunkt herrschenden Verhältnisse nicht aufzeigen könnte. 6.2.5 Wenn die Beschwerdeführerin unter Anrufung der für Pisten geltenden Vorschriften vorbringt, nicht wegräumbare Hindernisse, welche die Benutzer bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht zu erkennen vermöchten, seien zu signalisieren (Beschwerde Rz. 32 mit Hinweis aus Ziff. 28 der SKUS-Richtlinien sowie Rz.