Im Übrigen darf selbst auf «normalen Pisten» nicht unbesehen davon ausgegangen werden, dass hinter einem Hügel kein Hindernis – etwa ein gestürzter Snowboard- oder Skifahrer – liegt. Auch wenn die Beschwerdeführerin geltend macht, vorausschauend und langsam gefahren zu sein, lag es in ihrem Verantwortungsbereich, die Geschwindigkeit derart anzupassen, dass sie sich rechtzeitig Übersicht über die Gegebenheiten hinter einem Hügel verschaffen resp. – wie hier – rechtzeitig einen Abgrund erkennen konnte. Abgesehen davon, dass sie und ihr