was sie dort erwarten würde. Sie ging lediglich davon aus, dass sie nach dem Hügel zur normalen Piste würde fortfahren können (vgl. Beschwerde Rz. 19). Auch wenn der Unfall und dessen Folgen für die Beschwerdeführerin unbestrittenermassen schwerwiegend waren, lag vorgenannte Annahme in ihrer Verantwortung. Ein Ski- und Snowboardfahrer hat zunächst immer auf Sicht zu fahren (Ziff. 2 der FIS-Verhaltensregeln). Dies gilt umso mehr in Snowparks, wo vorab eine Besichtigung sämtlicher Hindernisse erwartet werden darf.