In diesem Sinn wird der Park entsprechend langsam und die Aufmerksamkeit auf die Hindernisse haltend durchfahren. Anders – d.h. als unzweckmässige Benutzung der Anlage – ist die Handlung der Beschwerdeführerin einzuordnen, die den Park ausschliesslich zur Erreichung der normalen Piste benutzte, was gestützt auf die örtlichen Verhältnisse gar nicht erforderlich war.