So gilt insbesondere, dass der Benutzer es langsam angehen, seinen Lauf planen und vor dem Springen zuerst schauen soll («SKUS-Richtlinien für Snowpark-Benutzer/-innen»). Insoweit ist der Beschwerdeführerin darin beizupflichten, dass Ski- und Snowboardfahrer durchaus auch ohne Nutzung der Hindernisse durch den Park fahren können. Diese Art der Befahrung des Snowparks dient der Übersichtverschaffung resp. stellt eine Erkundungstour dar, was eine zweckmässige Nutzung der Anlage darstellt. In diesem Sinn wird der Park entsprechend langsam und die Aufmerksamkeit auf die Hindernisse haltend durchfahren.