Zu Beginn der Fahrstrecke, an deren Ende sich die Halfpipe befand, wies erneut ein Schild mit der Beschriftung «L» auf die Grössenordnung bzw. den Schwierigkeitsgrad der auf dieser Fahrstrecke vorkommenden Hindernisse hin. Gemäss dem vom Startbereich des Snowparks aus aufgenommenem Foto (vgl. Stellungnahme Unfall Halfpipe 10.2.2024) liess sich eine gute Übersicht über die Anlage gewinnen. Die fragliche Halfpipe ist an deren Ende ebenfalls ersichtlich. Die Beschwerdeführerin stellt nicht in Abrede, die Halfpipe am Start des Snowparks gesehen zu haben.