Eine normale Piste befand sich beim Ausstieg linkerhand nicht. Nicht in Frage gestellt wird ausserdem, dass der Snowpark als Ganzes vorschriftsgemäss abgetrennt und beim Eingang mit der Snowpark-Tafel Nr. 22 versehen war, die auf den Beginn des Snowparks und die darin geltenden Verhaltensregeln sowie auf das Vorhandensein von Hindernissen der Grössenordnung «L», worunter auch die fragliche Halfpipe fiel, hinwies. Zu Beginn der Fahrstrecke, an deren Ende sich die Halfpipe befand, wies erneut ein Schild mit der Beschriftung «L» auf die Grössenordnung bzw. den Schwierigkeitsgrad der auf dieser Fahrstrecke vorkommenden Hindernisse hin.