9 Halfpipe nicht markiert und abgesperrt haben. Mit Blick auf die Aussagen des Pistenverantwortlichen, F.________, sowie die Bilder in der Stellungnahme des Snowpark-Verantwortlichen, H.________, kann festgestellt werden, dass der C.________-Park – wie von den SBS-Richtlinien vorgeschrieben – mittels eines Zauns sowie Fahnen klar von den übrigen Pisten abgetrennt wurde. Beim Eingang zum C.________-Park wurde sodann vorschriftsgemäss die Snowpark-Tafel Nr. 22 angebracht, die auf den Beginn des Snowparks und die darin geltenden Verhaltensregeln hinweist.