abrufbar unter: https://www.skus.ch/de/recht- 2.html#richtlinien-fuer-anlage-betrieb-und-unterhalt-von-schneesportanlagen) muss jeder Ski- und Snowboardfahrer auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. Zudem muss jeder Ski- und Snowboardfahrer gemäss Ziff. 8 der FIS-Verhaltensregeln die Markierung und die Signalisation beachten.