Für die Benutzung des Snowparks gilt wie überall auf den markierten Pisten und Abfahrten der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit. Ebenso gelten die 10 FIS- Regeln und die «SKUS-Richtlinien für Snowpark-Benutzer/-innen» (SKUS- Richtlinien 2022 Ziff. 70 sowie SBS-Richtlinien Rz. 40). Gemäss Ziff. 2 der FIS- Verhaltensregeln (Fassung 2002; abrufbar unter: https://www.skus.ch/de/recht- 2.html#richtlinien-fuer-anlage-betrieb-und-unterhalt-von-schneesportanlagen) muss jeder Ski- und Snowboardfahrer auf Sicht fahren.