https://www.bfu.ch/de/ratgeber/verhalten-im-snowpark]). Weiter kann der Fachdokumentation BFU die Zielsetzung entnommen werden, dass schwere und tödliche Unfälle möglichst zu verhindern seien (dort S. 5, auch zum Folgenden). Snowparks sollen selbsterklärend und fehlerverzeihend gestaltet sein, ohne dass diese an Attraktivität verlieren. Es gelte, Gefahrenstellen auf ein Minimum zu reduzieren (Fachdokumentation BFU S. 34). Für die Benutzung des Snowparks gilt wie überall auf den markierten Pisten und Abfahrten der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit.