3 weise zudem eine grosse Informationstafel auf den Eingang zum Snowpark und die darin zu befolgenden Verhaltensregeln hin. Eine zusätzliche Signalisation und Markierung der einzelnen Elemente im Snowpark, so auch der Halfpipe, sei daher nicht notwendig. Bei Wettkämpfen könne es aber vorkommen, dass die Halfpipe abgesperrt und mit Werbebannern gekennzeichnet werde. Bei der Benutzung des Snowparks gelte wie auf den markierten Pisten der Grundsatz der Eigenverantwortung.