einer Halfpipe bei, welche von einem orangen Zaun begrenzt und deren Rand mit blauer Farbe markiert war. Sie führte dazu aus, am Unfalltag seien weder ein solcher Zaun noch eine solche Markierung bei der Halfpipe vorhanden gewesen, und machte diesen Umstand für ihren Unfall und dessen Folgen verantwortlich. Anlässlich ihrer Einvernahme vom 25. Juli 2024 korrigierte sie dann aber, dass es sich bei der auf dem vorgenannten Bild ersichtlichen und auf der Homepage der K.________-Bahnen erhältlich gemachten Halfpipe nicht um die Unfallhalfpipe handle, was ihr aber erst später bewusst geworden sei (EV-Protokoll Z. 85-87).