Aus dem Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 27. August 2024, dem diesem beigelegten Unfallprotokoll des Rettungsdiensts vom 19. April 2024 und den Einvernahmen (nachfolgend: EV) der Beschwerdeführerin und ihres Freundes E.________ vom 25. Juli 2024 geht zum Unfallhergang hervor, dass die Beschwerdeführerin zwischen 13.50 und 14.00 Uhr gemeinsam mit ihrem Freund den Snowpark mit ihrem Snowboard befahren hat, um – die Hindernisse umfahrend – auf die «normale» Piste zu gelangen. Beiden war bewusst, dass sie sich in einem Snowpark befanden; die Signalisation am Eingang/Start sei gut gewesen. Die Wet- ter- und Pistenverhältnisse sollen ebenfalls gut gewesen sein und beide bezeichne-