Am 25. Februar 2025 verfügte das Regionalgericht, der Strafbefehl sei infolge Rückzugs der Einsprache in Rechtskraft erwachsen. Am 7. März 2025 reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer) Beschwerde gegen diese Verfügung bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein und beantragte die vollständige Berücksichtigung seiner Anzeige und der Gegenanzeige sowie eine ordnungsgemässe Prüfung seiner Beweise, die Ladung seines Zeugen, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie eine Prüfung wegen möglicher Befangenheit des Richters und gegebenenfalls des-