1. Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl BM 23 6747 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 17. November 2023 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Beschimpfung sowie Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz, alles mehrfach begangen, schuldig erklärt (pag. 177 f.; Akten Regionalgericht PEN 24 150 [im Folgenden beziehen sich die pag. auf diese Akten]). Infolge Einsprache des Beschuldigten wurden die Akten dem Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) zur Durchführung des Hauptverfahrens überwiesen (pag. 271).