4. Der Beschwerdeführer bringt dagegen zusammengefasst vor, dass die Ermittlungen nur teilweise oder gar nicht durchgeführt worden seien. Er habe nur Originaldokumente eingereicht. Seine Lebensgefährtin könne das bestätigen, sie sei bei allen Prüfungen anwesend gewesen. Der Fahrzeugbrief sei bereits bei der ersten Unterredung vor den Prüfungen verlangt worden.