__ (Prüfstelle) befinde. Vor diesem Hintergrund ist letztlich unklar, ob der Fahrzeugbrief überhaupt jemals beim A.________ eingegangen ist und wer für dessen Verbleib verantwortlich sein könnte. Dies lässt sich auch nicht mehr ermitteln. Sodann ist kein Motiv ersichtlich, weshalb Mitarbeitende des A.________ absichtlich zum Nachteil von C.________ dessen Fahrzeugbrief zurückhalten sollten. Es ist ebenso plausibel, dass der Fahrzeugbrief unabsichtlich verlorengegangen oder falsch abgelegt wurde. Ein strafbares Verhalten von Mitarbeitenden des A.________ im Sinne der Sachentziehung lässt sich somit nicht feststellen.