Es erscheint unwahrscheinlich, dass der Beschwerdeführer – hätte er die Lampe tatsächlich nur umplatzieren wollen – nicht mehr wusste, ob und wo er sie denn abgestellt hatte oder abstellen wollte. Demnach besteht fundierter Grund zur Annahme, dass der tobende Beschwerdeführer mit der Lampe auf die Beschuldigten losgehen wollte und der Vater dazwischen