gewesen sei, dass sein Vater ihn zurückgehalten habe und ihm geholfen habe, sich zu beruhigen. Was passiert wäre ohne das Eingreifen seines Vaters, liess er in der Einvernahme offen. Angesichts seines Zugeständnisses, dass er sich nicht in einem normalen Zustand befunden habe, durften die beiden Beschuldigten annehmen, dass er seinen Vater körperlich angehen wollte, auch mit der Lampe. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung dessen, dass die Polizisten den Privatkläger von früheren Interventionen kannten, ist das kurzzeitige Betreten der Wohnung durch die Beschuldigten nachvollziehbar.