Beide konnten dabei feststellen, dass D.________ sehr wütend war und im Wohnzimmer eine Lampe behändigte, mit welcher er in Richtung Tür und damit auf seinen Vater losstürmte, welcher sich zwischen ihm und den Polizisten befand. Da die beiden Beschuldigten aufgrund dieser Situation und der erkennbaren Wut des Privatklägers einen unmittelbar bevorstehenden Angriff von D.________ auf seinen Vater mit entsprechenden Verletzungen mit der Lampe befürchteten, betraten sie den Eingangsbereich der Wohnung, um die Gefahr für den Vater abzuwehren.