Beide Beschuldigten gaben übereinstimmend zu Protokoll, dass sie den Privatkläger via Spiegel, welcher sich im Eingang befand, in der Wohnung gesehen hätten, als sie an der Tür mit dem Vater sprachen. Beide konnten dabei feststellen, dass D.________ sehr wütend war und im Wohnzimmer eine Lampe behändigte, mit welcher er in Richtung Tür und damit auf seinen Vater losstürmte, welcher sich zwischen ihm und den Polizisten befand.