Erst nachdem er ausgetickt sei und die Polizisten den Wohnblock verlassen hätten, sei er in der Küche zum Fenster gegangen und habe gesagt «wenn du nochmals kommst, knalle ich dich ab» (polizeiliche Einvernahme des Beschwerdeführers vom 17. Mai 2023, S. 2 Z. 45-50). Darüber hinaus erhellt nicht und wird vom Beschwerdeführer ebenso wenig dargelegt, inwiefern er die vom Beschuldigten 1 gestellte Frage vom Fenster aus akustisch besser verstanden hätte.