_» gefragt hätte oder D.________ derart bezeichnet hätte. Vielmehr ist es logisch und entspricht dem Auftrag, dass A.________ für die persönliche Übergabe der Gerichtsurkunde den Vater nach dem Sohn, dessen Vorname «D.________» ist und den die beiden Beschuldigten bereits von früher kannten, fragte. Es ist davon auszugehen, dass sowohl der Vater wie auch der Sohn dem islamischen Glauben angehören. Somit hätte es gegenüber dem Vater auch keinen Sinn gemacht, nach einem «F.________» zu fragen.